Was sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)?
Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) werden im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH identifiziert, sofern sie mindestens eines der in Artikel 57 der REACH-Verordnung definierten Kriterien erfüllen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die aufgrund ihrer charakteristischen Eigenschaften schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit; sie können z.B. krebserregend oder mutagen sein; oder auf die Umwelt haben, wie z. B. sehr persistent sein und sich stark in Organismen anreichern.
Alle identifizierten SVHCs sind in der sogenannten REACH Kandidatenliste enthalten, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet wird. Diese Kandidatenliste wird zweimal im Jahr mit neu identifizierten SVHCs aktualisiert. Sie enthält zum Beispiel bestimmte Phthalate, bromierte Flammschutzmittel und perfluorierte Verbindungen. Diese Stoffe werden bei der Herstellung von Erzeugnissen verwendet, um dem Erzeugnis bestimmte gewünschte Eigenschaften zu verleihen. Beispiele für solche Materialeigenschaften oder -merkmale sind Spaltbarkeit, Dichte, Duktilität, elektrische Leitfähigkeit, Härte, Magnetismus, Schmelzpunkt, usw.
Ein weitverbreitetes Beispiel für SVHCs sind Phthalate, die häufig als Weichmacher verwendet werden, um Kunststoffe weicher und flexibler oder bruchfester zu machen. Bestimmte Phthalate wurden als "reproduktionstoxisch" eingestuft, d. h. sie haben eine schädigende Wirkung auf die Fortpflanzung. Ein weiteres Beispiel ist der Stoff ADCA (oder Azo(bis)formamid), der aufgrund seiner weitverbreiteten Verwendung in geschäumten Kunststoffen manchmal als "Yogamatte-Chemikalie“ bezeichnet wird. Sie wird als Schaumbildner im Herstellungsprozess verwendet. ADCA wurde 2012 wegen seiner atemwegssensibilisierenden Eigenschaften in die Kandidatenliste aufgenommen.
Wenn ein in der Kandidatenliste aufgeführter Stoff in Erzeugnissen enthalten ist, bedeutet dies bestimmte Pflichten für Unternehmen, die diese Erzeugnisse herstellen, importieren oder liefern. Diese Pflichten werden auf der Seite "Ihre Informationspflicht über SVHCs in Erzeugnissen" beschrieben. Wenn ein Erzeugnis Stoffe der Kandidatenliste enthält, wollen auch die Verbraucher aufgrund der unerwünschten Eigenschaften dieser Stoffe darauf aufmerksam gemacht werden.
Hinweis: Die Mitgliedstaaten schlagen einen Stoff als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) vor, indem sie ein Dossier in Übereinstimmung mit den Anforderungen in Anhang XV der REACH-Verordnung erstellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Zulassungsverfahren.